Gremien

Die Schulkonferenz der Thomasschule

Schulentwicklung

Die Schulkonferenz ist der Ort an dem sich die drei Gruppen an Schule: Lehrer, Eltern, und Lernende auf Augenhöhe begegnen und über die Gestaltung der Thomasschule entscheiden. 

Auszug aus dem Sächsischen Schulgesetz:

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträger, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. Die Schulkonferenz kann sich eine Geschäftsordnung geben.”

Nach diesem Leitsatz agiert die neu gewählte Schulkonferenz des Schuljahres 2023/24 und tritt regelmäßig zusammen. Während ein Vertreter der Schulleitung die Sitzungen leitet, jedoch kein Stimmrecht besitzt, gehören der Instituion vier Vertreter der Lehrerenden, vier Vertreter der Eltern und vier Vertreter der Schülervertretung an. 

Die Lehrervertretung der Thomasschule

Die Lehrerinnen und Lehrer der Thomasschule gestalten die Schule mit

Auszug aus der Schulkonferenzverordnung

§ 2
Wahl der Vertreter der Lehrer und ihrer Stellvertreter

(1) Die Wahl der Vertreter der Lehrer in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt in der Gesamtlehrerkonferenz.

(2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle in der Gesamtlehrerkonferenz Stimmberechtigten.

Elternvertretung

Auszug aus der Schulkonferenzverordnung

§ 3
Wahl der Vertreter der Eltern und ihrer Stellvertreter

 

(1) Die Wahl der Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt im Elternrat.

(2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrates.

(3) § 2 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. 4