Logo der Thomasschule
Thomasschule
Gymnasium der Stadt Leipzig

-->

Logo der Thomasschule
Thomasschule
Gymnasium der Stadt Leipzig

Sprachenwahl ab Klasse 10

Entsprechend der Schulordnung für das Gymnasium in Sachsen können alle Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse 5 mit dem Lateinunterricht begonnen haben, in der Klassenstufe 9 entscheiden, ob sie mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 10 weiter am Lateinunterricht teilnehmen oder anstelle dessen eine andere Fremdsprache, die in der Schule angeboten wird, erlernen. 

Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die erst später mit dem Lateinunterricht begonnen haben, wenn diese nachweisen können, dass sie den gleichen Wissensstand wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler haben.

Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen der Thomasschule können also wählen, ob sie in Klasse 10 weiter den Lateinunterricht besuchen oder dafür Italienisch oder Griechisch belegen möchten.

Wer Latein nach Klasse 9 abwählt, erhält auf dem Abiturzeugnis die Bescheinigung für den Abschluss des Latinums, da die Anzahl der belegten Jahre im Lateinunterricht erbracht wurden sind. Voraussetzung dafür ist aber mindestens die Note „ausreichend“ auf dem Zeugnis Klasse 9.

Wenn Latein nach der Klasse 9 abgewählt wird, muss die neu gewählte Fremdsprache bis zum Ende der Klasse 12 belegt werden. Einzige Ausnahme sind Schülerinnen und Schüler mit vertieft musischer Ausbildung entsprechend §4. Hier darf Italienisch und Altgriechisch ab der 11. Klasse abgewählt werden. 

Sollte Griechisch gewählt werden, kann mit dem Abitur eine Prüfung zum Erwerb des Graecums abgelegt werden.

Schülerinnen und Schüler, die Latein nicht nach der Klasse 9 abwählen, können dies nach Beendigung der Klasse 10 ersatzlos tun. Außerdem besteht die Möglichkeit, Latein in den Klassen 11 und 12 als Grundkurs zu belegen. Abhängig von der Wahl der Kurse, wäre auch eine mündliche Abiturprüfung Latein möglich. 

In Italienisch gibt es nach drei Jahren Unterricht keine Abiturprüfung.

Die nach Klasse 9 abgewählte Fremdsprache kann in der Oberstufe nicht mehr belegt werden.